Die Grundrechte der Menschen |
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Die «Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte», 26. August 1789
Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 ist ein Versuch, die alte (feudale) Ordnung durch eine neue Ordnung zu ersetzen. Zentral sind dabei: Die Rechtsgleichheit (Art. 1), die Volkssouveränität (Art. 3), die persönlichen Freiheitsrechte (ein Beispiel dafür wird in Art. 10 deutlich gemacht), die allgemeine Steuerpflicht (Art. 13) und der Schutz des Eigentums (Art. 17). Diese Erklärung ist Bestandteil der französischen Verfassung von 1791.
Die «Rechte der Frau und Bürgerin», September 1791
Die Erklärung der «Rechte der Frau und Bürgerin» ist das Werk einer einzelnen Frau: Olympe de Gouges. Trotzdem kann angenommen werden, dass viele Frauen dieser Zeit ähnlich dachten wie sie. Sie zeigt in deutlicher Art und Weise die Kritik der Frauen an der offiziellen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte auf, wurden dort doch als «Menschen» in erster Linie die Männer verstanden. So wenig diese Erklärung der «Rechte der Frau und Bürgerin» in der Französischen Revolution in die Wirklichkeit umgesetzt worden ist, signalisiert sie doch den Beginn einer öffentlichen Diskussion um die Frauenemanzipation. Es ging Olympe de Gouges nicht nur um die Abschaffung des Feudalsystems, sondern auch um die Abschaffung der Herrschaft von Männern über Frauen im öffentlichen und privaten Bereich.
Diese Erklärung ist nur vor dem Hintergrund der Situation der Frauen vor und in der Französischen Revolution zu verstehen. Vor der Revolution gab es keine Scheidung (das Eherecht war ein Bestandteil des kirchlichen Rechts), erwachsene ledige Töchter unterstanden der Vormundschaft des Vaters, die Frau konnte nicht frei über ihr Eigentum verfügen. In Art. 17 betont denn Olympe de Gouges auch ausdrücklich das Recht auf Eigentum der Frauen (und damit auf deren wirtschaftliche Selbstständigkeit); in Art. 3 spricht sie von «Herrschaft» und nicht von «Souveränität» und definiert den Begriff der «Nation» als Vereinigung von Männern und Frauen.
Die Frauen spielten vor und in der Französischen Revolution wiederholt eine wichtige Rolle. Trotzdem wurden nur wenige Verbesserungen, wie die Möglichkeit der Ehescheidung, erreicht.
Das «Übereinkommen über die Rechte des Kindes», November 1989
Das «Übereinkommen über die Rechte des Kindes» der UNO aus dem Jahre 1989 zeigt, wie im 20. Jahrhundert versucht worden ist, die Grundideen der Menschenrechtserklärung auszuweiten und auf die Kinder zu übertragen. Dies kommt besonders deutlich in den Art. 12 und 14 zum Ausdruck.
Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 ist ein Versuch, die alte (feudale) Ordnung durch eine neue Ordnung zu ersetzen. Zentral sind dabei: Die Rechtsgleichheit (Art. 1), die Volkssouveränität (Art. 3), die persönlichen Freiheitsrechte (ein Beispiel dafür wird in Art. 10 deutlich gemacht), die allgemeine Steuerpflicht (Art. 13) und der Schutz des Eigentums (Art. 17). Diese Erklärung ist Bestandteil der französischen Verfassung von 1791.
Die «Rechte der Frau und Bürgerin», September 1791
Die Erklärung der «Rechte der Frau und Bürgerin» ist das Werk einer einzelnen Frau: Olympe de Gouges. Trotzdem kann angenommen werden, dass viele Frauen dieser Zeit ähnlich dachten wie sie. Sie zeigt in deutlicher Art und Weise die Kritik der Frauen an der offiziellen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte auf, wurden dort doch als «Menschen» in erster Linie die Männer verstanden. So wenig diese Erklärung der «Rechte der Frau und Bürgerin» in der Französischen Revolution in die Wirklichkeit umgesetzt worden ist, signalisiert sie doch den Beginn einer öffentlichen Diskussion um die Frauenemanzipation. Es ging Olympe de Gouges nicht nur um die Abschaffung des Feudalsystems, sondern auch um die Abschaffung der Herrschaft von Männern über Frauen im öffentlichen und privaten Bereich.
Diese Erklärung ist nur vor dem Hintergrund der Situation der Frauen vor und in der Französischen Revolution zu verstehen. Vor der Revolution gab es keine Scheidung (das Eherecht war ein Bestandteil des kirchlichen Rechts), erwachsene ledige Töchter unterstanden der Vormundschaft des Vaters, die Frau konnte nicht frei über ihr Eigentum verfügen. In Art. 17 betont denn Olympe de Gouges auch ausdrücklich das Recht auf Eigentum der Frauen (und damit auf deren wirtschaftliche Selbstständigkeit); in Art. 3 spricht sie von «Herrschaft» und nicht von «Souveränität» und definiert den Begriff der «Nation» als Vereinigung von Männern und Frauen.
Die Frauen spielten vor und in der Französischen Revolution wiederholt eine wichtige Rolle. Trotzdem wurden nur wenige Verbesserungen, wie die Möglichkeit der Ehescheidung, erreicht.
Das «Übereinkommen über die Rechte des Kindes», November 1989
Das «Übereinkommen über die Rechte des Kindes» der UNO aus dem Jahre 1989 zeigt, wie im 20. Jahrhundert versucht worden ist, die Grundideen der Menschenrechtserklärung auszuweiten und auf die Kinder zu übertragen. Dies kommt besonders deutlich in den Art. 12 und 14 zum Ausdruck.